Fragen zur laif Genossenschaft
Wer als Mitglied unsere Initiative unterstützt, findet eine unabhängige Presse und Fotografie mit hoher Qualität wichtiger als Rendite. Denn eine Investition in die laif Genossenschaft ist immer auch eine Investition in die Presse- und Meinungsvielfalt.
Wie wir finden: ein wichtiges Standbein für unsere Demokratie.
Werden Sie Teil der laif Genossenschaft!
Eine eingetragene Genossenschaft (eG) hat viele Vorteile. Hier die wesentlichsten:
- Die eG ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
- Die eG bietet somit Schutz vor Spekulationen.
- Mitglieder der laif Genossenschaft haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung.
- Die eG ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Ein- und Austritt von Mitgliedern sind problemlos ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertungen möglich.
- Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
- Mitglieder der laif Genossenschaft haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens.
Jeder und jede kann Mitglied werden – auch juristische Personen.
Wer mit dabei sein möchte, zahlt einmalig eine Einlage von mindestens € 1.000 (zehn Anteile à € 100). Diese Einlage kann in € 100er Schritten erhöht werden – soweit wie die persönliche Situation es erlaubt.
Und so geht’s: Sie tragen Ihre Daten in das Formular ein, schicken uns die unterschriebene Beitrittserklärung per Post zu (gesetzliche Vorgabe). Sie erhalten von uns eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft und vorab überweisen Sie Ihren gezeichneten Anteil auf das Konto der laif Genossenschaft.
Die Einlagen der Mitglieder sind dazu da, die Entwicklung der Agentur laif voranzubringen und nachhaltig die Unabhängigkeit und Existenz zu sichern. Über wichtige Vorhaben stimmt die Generalversammlung der Mitglieder ab. Die Geschäftsführung der laif GmbH wird darüber hinaus vom Vorstand der Genossenschaft kontrolliert.
Ja. Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Für das auszuzahlende Auseinandersetzungsguthaben ist der festgestellte Jahresabschluss maßgebend. Verlustvorträge sind nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile zu berücksichtigen.
Die Generalversammlung aller Genossenschaftsmitglieder kann Jahr für Jahr über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheiden – zum Beispiel für eine Rendite auf die Einlagen der Genossenschaftsmitglieder.
Als Mitglied fördern Sie die Interessen der Genossenschaft. Das machen Sie durch Ihre Einlage und indem Sie sich an den Entscheidungen und Prozessen je nach Ihren persönlichen Neigungen einbringen – zum Beispiel bei der jährlich stattfindenden Generalversammlung. Mehr Verpflichtungen kommen nicht auf Sie zu – es gibt auch keine Nachschusspflicht über die getätigte Einlage hinaus.
Die laif Genossenschaft wächst. Diese Dynamik ist vielleicht das wichtigste Kapital der Agentur.
Denn auch die Aufgaben und Herausforderungen der Agentur wachsen von Jahr zu Jahr – im Zeitalter der Digitalisierung schneller denn je. So ist es gut, die Verantwortung auf viele Schultern verteilen zu können. Außerdem ist die Weisheit der Vielen natürlich auch in der Genossenschaft von Vorteil.
Falls Ihre Frage nicht dabei ist, melden Sie sich bitte bei uns:
In der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden.
laif Genossenschaft eG
Kurfürstenstrasse 10
50678 Köln